Recht und Sicherheit

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Stonegrip GmbH - Sicherheit gegen das Ausrutschen !

ausrutschen Auch der Gesetzgeber legt einen strengen Maßstab an die Sicherheit in Arbeitsbereichen. Hier geben speziell die DGUV-Merkblätter 207-006, 208-041 und die Regel 108-003 detaillierte Auskünfte zu den Anforderungen und Bewertungen von Fußböden mit Rutschgefahr nach R9 - R13 bzw. A-B-C und den Prüfungen nach DIN EN 16165 / Anhänge A-B-D.

Das Ergebnis eines umfangreichen Forschungsprojekts der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (siehe Kasten links) führte zu deutlichen Reglementierungen. Die meisten Naturstein-Fachleute waren über diese Verordnung entsetzt. Schließlich stehen gerade polierte Platten für Werthaltigkeit und Schönheit.

Viele glauben, dass dem mit rutschhemmenden Wachsen beizukommen wäre, aber jeder Fachmann weiß: «Rutschhemmende» Pflegemittel machen ausschließlich bei Trockenheit einen Sinn; ein so «eingepflegter» Boden wird schon bei wenig Feuchtigkeit zur gefährlichen Rutschbahn. Trittsicherheit muss im Belag selbst verankert werden. Eine überprüfte Hilfe ist hier die chemotechnische Behandlung.

Eine natürliche Bodenbehandlung, die besonders auf Ästhetik in Verbindung mit zuverlässiger Trittsicherheit basiert, ist von STONEGRIP ständig verfeinert worden. Das Verfahren beruht auf einem unsichtbaren Mikrokanalsystem, das Rutschhemmung bei bestmöglichen Glanzerhalt gewährleistet.